Konditionen ab 01.02.2014

Erwachsene (>18 Jahre):
männlich/weiblich

Aufnahmegebühr*

27,00 €

Jahresbeitrag

70,00 €

Arbeitsdienstbeitrag**

11,00 €

 
bei Neuaufnahme:

108,00 €

 
danach jährlich:

81,00 €

 

Ehepartner

Jahresbeitrag

40,00 €

Arbeitsdienstbeitrag**

11,00 €

 
Jahresbeitrag:

51,00 €

 

Jugendlicher (<18 Jahre):
männlich/weiblich

Jahresbeitrag***

27,00 €

  
Passive MitgliedschaftJahresbeitrag

27,00 €

Eintritt Erwachsene nach dem 01.07.d.J.Aufnahmegebühr*

27,00 €

Jahresbeitrag

37,00 €

Arbeitsdienstbeitrag**

11,00 €

 
bei Neuaufnahme:

75,00 €

 
danach jährlich:

81,00 €

 

Beim ersten Mal ist beim Erscheinen auf der Geschäftsstelle, nach erfolgter Anmeldung, der Betrag der Aufnahmegebühr, der Jahresbeitrag und die Arbeitsdienstgebühr bar zu entrichten.

Man erhält dann:

  • Satzung und Gewässerordnung des SFV Ottersberg
  • Erlaubnisschein zum Fischfang mit Fangliste
  • Termine und Hinweise des SFV Ottersberg
  • Deutscher Sportfischer-Paß (Paßbild erforderlich)
  • Beitragsmarke für das laufende Jahr
  • Streckenkarte des SFV Ottersberg
  • Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Wirtschaftswege

Wir benötigen für die Neuaufnahme:

  • Ausgefüllten Aufnahme Antrag
  • Die Einzugsermächtigung
  • Nachweis über die Sportfischer Prüfung
  • Und ein Passbild
Nutzen Sie die Einzugsermächtigung, Formulare erhalten Sie auf der Jahreshauptversammlung sowie in der Geschäftsstelle oder laden Sie sich das Formular von unserem Download-Center herunter.
Zahlung per Überweisung:
Bankverbidnung:Bremische Volksbank Weser-Wümme eG
IBANDE29 2919 0024 0200 9331 00
BICGENODEF1HB1
Beschluß der Jahreshauptversammlung am 16.01.1993:
1.Bei Zahlung des Betrages nach dem 31. März wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 16,00 € erhoben.
2.Bei Eingang des Betrages nach dem 30. Juni wird darüber hinaus eine Mahngebühr von 6,00 € erhoben.
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