Wichtige Informationen
Es gab ein Problem und nun auch entsprechende Lösungen.
Wovon ist die Rede? Es kam leider in der Vergangenheit vor, dass Kameraden beim Angeln ein Bußgeld bekommen, haben fürs Befahren von Wirtschftswegen oder Gesperrten wegen.
Der Vorstand hat mit dem Ordnungsamt sich an einen Tisch gesetzt und eine Lösung gefunden.
Für Vereinsmitglieder gilt folgendes ab sofort:
• Das Schreiben der Gemeinde Ottersberg zum Befahren der Wirtschaftswege muss gut sichtbar in der Windschutzscheibe liegen.
• Die Erlaubniskarte für das Aktuelle Jahr daneben.
• Es darf nur am Wegesrand geparkt werden nicht am Wasser direkt.
• Es muss auf Radfahrer und Fußgänger auf den Wegen Rücksicht genommen werden.
Für Gastkartenangler gilt folgendes ab sofort:
• Die Gastkarte muss gut sichtbar in der Windschutzscheibe liegen. (Als Kopie reicht auch)
• Es darf nur am Wegesrand geparkt werden nicht am Wasser direkt.
• Es muss auf Radfahrer und Fußgänger auf den Wegen Rücksicht genommen werden.
Bei nicht Einhaltung drohen Geldbußen!
Kleiner Tipp von mir, oft hilft es seine Handynummer auch noch in die Windschutzscheibe zu legen, ab und zu hilft ein kurzes Gespräch vor bösen Überraschungen.